Enoch zu Guttenberg darf dem BUND weiter vorhalten, die Interessen des Naturschutzes beim Ausbau der Windkraft zu verraten. Der BUND sei über viele seiner führenden Persönlichkeiten zu eng mit der Windenergie-Lobby verquickt, um Naturschutzinteressen noch glaubwürdig vertreten zu können. Für diese Aussagen in der ARD-Sendung Plusminus wollten die das neue Waldsterben vorantreibenden “Naturschützer” ihrem einstigen Mitgründer gerichtlich einen Maulkorb verpassen – und sind damit grandios gescheitert. Sie folgten jetzt einer Empfehlung des Gerichts, die Klage zurückzunehmen. Zu Guttenberg hatte nämlich erklärt, er könne 20 Namen konkret benennen.
Jetzt muß auch die privilegierte Rolle des BUND als “anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband” unter die Lupe genommen werden. Als solcher hat er spezielle Beteiligungs- und Klagerechte bei Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen.
René Rock, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, hat die Bock-als-Gärtner-Rolle des BUND bereits aufgegriffen:
Naturschutzverbände genießen besondere Rechte … werden von der öffentlichen Hand unterstützt, weil sie dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Wenn diese Verbände allerdings mehr im Sinne der privaten finanziellen Interessen einiger Aktiven in den Vorstandsetagen handeln und sie ihrem eigentlichen Zweck, dem Natur- und Landschaftsschutz vor Ort, nicht mehr nachkommen, muss die Transparenz dieser Verbände auf den Prüfstand gestellt werden.“
- Presseerklärung der Guttenberg-Anwälte. Darin heißt es u.a.:
Aufgrund der erdrückenden Beweise sah sich der BUND augenscheinlich gezwungen, mit der Klagerücknahme eine noch größere Blamage zu verhindern. Damit bringt der BUND offensichtlich zum Ausdruck, dass es zahlreiche Verquickungen dieses Verbandes mit der Windindustrie und der Windenergielobby gibt..
- s.a. Rede von Enoch zu Guttenberg auf dem “Symposium der Vernunft” – der Text der Rede kann nach dem BUND-Vorsitzenden Prof. Hubert Weiger durchsucht werden